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   BGH, 24.08.2023 - IX ZR 6/23   

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https://dejure.org/2023,30712
BGH, 24.08.2023 - IX ZR 6/23 (https://dejure.org/2023,30712)
BGH, Entscheidung vom 24.08.2023 - IX ZR 6/23 (https://dejure.org/2023,30712)
BGH, Entscheidung vom 24. August 2023 - IX ZR 6/23 (https://dejure.org/2023,30712)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.05.2013 - IX ZB 7/13

    Erfolgsaussichten eines Antrags auf Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der

    Auszug aus BGH, 24.08.2023 - IX ZR 6/23
    Nach vollständigem Abschluss einer Instanz ist ein Ablehnungsgesuch grundsätzlich nicht mehr zulässig, weil die beteiligten Richter ihre richterliche Tätigkeit im konkreten Verfahren damit beendet haben; die getroffene Entscheidung kann von dem Gericht, dem die im Anschluss daran abgelehnten Richter angehören, nicht mehr geändert werden (BGH, Beschluss vom 11. Juli 2007 - IV ZB 38/06, MDR 2007, 1331 Rn. 5; vom 29. Mai 2013 - IX ZB 7/13, juris Rn. 3).

    Bei einem unzulässigen Rechtsbehelf scheidet ein Eintritt in eine erneute Sachprüfung aus (BGH, Beschluss vom 29. Mai 2013 - IX ZB 7/13, juris Rn. 3, 5; vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris Rn. 4).

    Die im vorliegenden Verfahren von dem Kläger erhobene Anhörungsrüge ist mangels Vertretung durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt (§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO) unzulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 2013 - IX ZB 7/13, juris Rn. 3; vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris Rn. 5; vom 1. Dezember 2021 - IX ZR 220/20).

  • BGH, 30.08.2016 - I ZB 10/15

    Wirksamkeit der vor der Stellung des Ablehnungsantrags vorgenommenen

    Auszug aus BGH, 24.08.2023 - IX ZR 6/23
    Bei einem unzulässigen Rechtsbehelf scheidet ein Eintritt in eine erneute Sachprüfung aus (BGH, Beschluss vom 29. Mai 2013 - IX ZB 7/13, juris Rn. 3, 5; vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris Rn. 4).

    Die im vorliegenden Verfahren von dem Kläger erhobene Anhörungsrüge ist mangels Vertretung durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt (§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO) unzulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 2013 - IX ZB 7/13, juris Rn. 3; vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris Rn. 5; vom 1. Dezember 2021 - IX ZR 220/20).

  • BGH, 18.10.2018 - IX ZB 31/18

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über die Vergütung des Insolvenzverwalters:

    Auszug aus BGH, 24.08.2023 - IX ZR 6/23
    Die Gegenvorstellung war nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens von vornhinein unzulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2018 - IX ZB 31/18, BGHZ 220, 90 Rn. 12 ff).
  • BGH, 17.05.2018 - I ZR 195/15

    Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuches nach vollständigem Abschluss einer

    Auszug aus BGH, 24.08.2023 - IX ZR 6/23
    Dies gilt entsprechend für die von ihm erhobene Gegenvorstellung (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Mai 2018 - I ZR 195/15, NJW-RR 2018, 1461 Rn. 6).
  • BGH, 11.07.2007 - IV ZB 38/06

    Richterablehnung im Tatbestandsberichtigungsverfahren

    Auszug aus BGH, 24.08.2023 - IX ZR 6/23
    Nach vollständigem Abschluss einer Instanz ist ein Ablehnungsgesuch grundsätzlich nicht mehr zulässig, weil die beteiligten Richter ihre richterliche Tätigkeit im konkreten Verfahren damit beendet haben; die getroffene Entscheidung kann von dem Gericht, dem die im Anschluss daran abgelehnten Richter angehören, nicht mehr geändert werden (BGH, Beschluss vom 11. Juli 2007 - IV ZB 38/06, MDR 2007, 1331 Rn. 5; vom 29. Mai 2013 - IX ZB 7/13, juris Rn. 3).
  • BGH, 01.12.2021 - IX ZR 220/20

    Anwaltszwang im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde und bei Erhebung der

    Auszug aus BGH, 24.08.2023 - IX ZR 6/23
    Die im vorliegenden Verfahren von dem Kläger erhobene Anhörungsrüge ist mangels Vertretung durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt (§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO) unzulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 2013 - IX ZB 7/13, juris Rn. 3; vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris Rn. 5; vom 1. Dezember 2021 - IX ZR 220/20).
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